Finanzielle Hilfen

Für das erste Kind gibt es einen Kinderbetreuungs-Zuschlag von 113 Euro zum BAföG, für jedes weitere 85 Euro. Der Staat zahlt monatlich Kindergeld: 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 für das dritte und ab dem vierten 215 Euro. Anträge für Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem gibt es Elterngeld, das das bisherige Einkommen bis zu maximal 1.800 Euro ersetzt. Für nicht Erwerbstätige beträgt es mindestens 300 Euro.

Kinderbetreuung

An vielen Universitäten bieten Studentenwerke eine Kinderbetreuung an. Bei geringem Familien-Einkommen übernimmt beispielsweise das Jugendamt die Betreuungskosten für die Kindertages-Stätte teilweise oder komplett. Den Antrag auf Unterstützung können Sie direkt beim örtlichen Jugendamt stellen.

Studium

Die Regel-Studienzeit kann sich durch die Geburt und Betreuung eines Kindes verlängern. Dadurch erhöht sich auch die maximale Bezugsdauer für das BAföG. In den meisten Bundesländern brauchen Eltern von Kindern bis zehn Jahre zudem die Studien-Gebühren nicht zu zahlen.

Das Studentenportal „studiVZ“ ermöglicht einen gemeinsamen Austausch zum Thema „Studieren mit Kind“.

 

Foto: photocase

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